AGBs
1. Ausfall, Verlegung und Nachholung von Kursterminen
1.1 Ausfall durch die Kursleitung
Sollte ein Kurstermin aufgrund von unvorhersehbaren und nicht von der Kursleitung zu vertretenden Ereignissen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen) ausfallen, wird ein Ersatztermin angeboten. Die Kursleitung verpflichtet sich, die Teilnehmenden zeitnah über den Ausfall und den Ersatztermin zu informieren. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht nicht, sofern ein adäquater Ersatztermin angeboten wird.
Sofern ein regulärer Ersatztermin nicht angeboten werden kann, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, eine Kursstunde zu verlängern und mit einer besonderen Bastelaktion oder thematisch gestalteten Zusatzaktivität zu bereichern.
Diese Ausgleichsform ist freiwillig, pädagogisch wertvoll und dient dem gemeinsamen Abschluss der Kurseinheit bzw. des Kurses und der Stärkung des Gruppenerlebens. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder eine Rückerstattung der anteiligen Kursgebühr, sofern diese Art des Ausgleichs angeboten wird.
1.2 Verlegung ins Online-Format
Die Kursleitung behält sich das Recht vor, Kurseinheiten im Online-Format durchzuführen, wenn die planmäßige Durchführung vor Ort aufgrund unvorhersehbarer und nicht zu vertretender Umstände nicht möglich ist. Dies kann insbesondere bei Streiks im öffentlichen Nahverkehr, Sperrungen oder Bauarbeiten auf der Bahnstrecke zwischen Köln und Bonn, wetterbedingten Einschränkungen oder anderen Fällen höherer Gewalt der Fall sein. In solchen Fällen wird ein inhaltlich und pädagogisch gleichwertiges Online-Programm angeboten, das den Schwerpunkt auf Austausch, individuelle Begleitung und Interaktion legt – zentrale Bestandteile der Kursarbeit werden so bestmöglich auch digital umgesetzt. Die Kursleitung verpflichtet sich, die Teilnehmenden frühzeitig über die Umstellung zu informieren. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatztermin besteht nicht, sofern die Leistung im Online-Format erbracht wird.
1.3 Versäumte Termine durch Teilnehmende
Versäumt ein*e Teilnehmer*in einen oder mehrere Kurstermine, ist dies unerheblich für die Zahlungspflicht. Eine Rückerstattung der Kursgebühr ist grundsätzlich ausgeschlossen – unabhängig vom Grund der Nichtteilnahme. Auch das Nachholen einzelner Termine ist organisatorisch nicht möglich.
1.4 Kurzfristige Verlegung einzelner Kursstunden
Die Kursleitung ist berechtigt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen, sofern dies aus organisatorischen oder zwingenden Gründen erforderlich ist. Die Teilnehmenden werden über Änderungen rechtzeitig informiert. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht, sofern die Ersatzleistung erbracht wird.
1.5 Mindestteilnehmerzahl und organisatorische Änderungen
Die Durchführung eines Kurses setzt eine Mindestteilnehmerzahl voraus, die in der jeweiligen Kursbeschreibung angegeben ist. Wird diese Zahl nicht erreicht oder ergeben sich organisatorische Notwendigkeiten, behält sich die Kursleitung das Recht vor, Kurse zusammenzulegen, Starttermine zu verschieben oder einzelne Gruppen anzupassen, sofern dies zumutbar ist. In solchen Fällen werden die Teilnehmenden rechtzeitig informiert. Sollte ein Kurs aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden, werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig zurückerstattet.
2. Teilnahmebedingungen
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro erhoben. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der 14 Tage bis Kursbeginn und der Kursplatz kann nicht neu besetzt werden, wird die gesamte Kursgebühr fällig. Kann der Kursplatz neu besetzt werden, ist nur die Bearbeitungsgebühr von 5 Euro zu entrichten.
3. Haftung
Für Schäden, Verluste oder Unfälle übernimmt die Kursleitung keine Haftung.
4. Begleitpersonen
Im Babykurs dürfen nach Absprache und Bekanntgabe bei allen Eltern max. 3 Begleitpersonen dabei sein.
Beim Geschwisterkurs kann pro Kind eine Begleitperson dabei sein.
5. Aufsichtspflicht
Der Begleitperson des Kindes (Elternteil, Angehöriger etc.) obliegt während der ganzen Zeit des Kurses, sowie an Veranstaltungsorten einschließlich Garten und Wald die Aufsichtspflicht für das begleitete Kind/die begleiteten Kinder. Die Begleitperson haftet nach § 832 BGB für Schäden, die aus der Verletzung der Aufsichtspflicht resultieren.
6. Hygienekonzept für Kurse mit Kindern
Dieses Hygienekonzept dient dem Schutz der Gesundheit aller Beteiligten in unseren Kursen. Es soll die Verbreitung von Infektionskrankheiten verhindern und ein sicheres Lernumfeld für Kinder, Eltern und Kursleitung gewährleisten.
6.1 Teilnahmevoraussetzungen
• Kinder mit akuten Krankheitssymptomen (z. B. Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen, Hautausschlägen) dürfen nicht am Kurs teilnehmen.
• Nach überstandener Krankheit sollte eine Teilnahme erst erfolgen, wenn das Kind mindestens 24 Stunden symptomfrei ist, bei Magen-Darm-Erkrankungen 48 Stunden.
• Eltern sind verpflichtet, die Kursleitung über ansteckende Krankheiten ihres Kindes zu informieren, insbesondere bei meldepflichtigen Erkrankungen gemäß IfSG.
6.2 Hygienemaßnahmen im Kurs
• Alle Teilnehmenden waschen sich vor Kursbeginn gründlich die Hände mit Seife.
• Nach dem Toilettengang, Niesen oder Husten erfolgt erneut eine gründliche Handreinigung.
• Es wird darauf geachtet, dass in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehustet bzw. geniest wird.
• Gebrauchte Taschentücher werden sofort entsorgt.
• Kontaktflächen (z. B. Türklinken, Tische) werden regelmäßig gereinigt.
• Spielmaterialien werden nach jeder Kursstunde desinfiziert.
• Die Kursräume werden vor und nach jeder Einheit gut gelüftet.
• Für ausreichende Frischluftzufuhr während des Kurses wird gesorgt.
6.3 Verhalten bei Krankheitsverdacht während des Kurses
• Sollte ein Kind während des Kurses Krankheitssymptome zeigen, wird es umgehend von der Gruppe getrennt bzw. der Kurs verlassen.
6.4 Verantwortung und Kommunikation
• Die Kursleitung ist für die Umsetzung und Einhaltung dieses Hygienekonzepts verantwortlich.
• Eltern werden regelmäßig über aktuelle Hygienemaßnahmen informiert und sind angehalten, diese gemeinsam mit ihren Kindern zu besprechen.
zuletzt aktualisiert am 28.05.2005